Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG, § 12a Abs 2 TVG
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei konzernmäßig verbundene Auftraggeber - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 5 Abs 1 S 2 ArbGG, § 12a Abs 2 TVG
(Außerordentliche Kündigung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsrechtsweg für Vergütungsklage einer selbständigen Vermarktungsberaterin bei arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung durch konzernmäßig verbundene Auftraggeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsrechtsweg für Vergütungsklage einer selbständigen Vermarktungsberaterin bei arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung durch konzernmäßig verbundene Auftraggeber
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitnehmerähnliche Person bei mehreren Auftraggebern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.03.2010 - 48 Ca 20419/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Papierfundstellen
- NZA 2011, 174 (Ls.)
- DB 2010, 2229
- NZA-RR 2010, 657
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Bedeutsam war dagegen, dass die Klägerin nicht nur für relativ kurze Zeit, sondern für mindestens ein Jahr für die Beklagten hatte tätig werden sollen ( zu diesem Aspekt LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563 zu II der Gründe ) und dass ihr die Gestaltung ihres Arbeitseinsatzes nicht in dem Sinne freigestellt war, dass sie damit auch die Höhe ihrer Vergütung beeinflussen konnte ( dazu BAG, Urt. vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 - AP TVG § 12a Nr. 1 a. E. der Gründe ).Auch erreichten die Honorare keine solche Höhe, dass die Klägerin deshalb als nicht einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig anzusehen gewesen wäre ( dazu BAG, Urt. vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 39 = AP TVG § 12a Nr. 1 ).
- BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Für eine Kostenentscheidung war kein Raum, weil das Beschwerdeverfahren einen Bestandteil des Hauptverfahrens darstellt ( vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04 - NJW-RR 2006, 1289 zu 4 der Gründe ). - BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00
Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Ob es der Klägerin offen stand, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein, war entgegen dem angefochtenen Beschluss für eine tatsächlich bestehende wirtschaftliche Abhängigkeit von den Beklagten unerheblich ( vgl. BAG, Beschluss vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 zu II 2 der Gründe ).
- BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Schließlich muss der wirtschaftlich Abhängige vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sein (vgl. § 12a Abs. 1 Nr. 1 TVG ), was unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung den gesamten Umständen des Einzelfalls zu entnehmen ist ( BAG, Beschluss vom 15.04.1993 - 2 AZB 32/92 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 12 zu III 2 b aa der Gründe ). - BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Auch erreichten die Honorare keine solche Höhe, dass die Klägerin deshalb als nicht einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig anzusehen gewesen wäre ( dazu BAG, Urt. vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 39 = AP TVG § 12a Nr. 1 ). - BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Dabei kann eine arbeitnehmerähnliche Person auch für mehrere Auftraggeber tätig sein; kennzeichnend ist jedoch, dass die Tätigkeit für einen Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt ( BAG, Urt. vom 17.10.1990 - 5 AZR 639/89 - BAGE 66, 113 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 9 zu II 3 a der Gründe ). - LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98
Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Bedeutsam war dagegen, dass die Klägerin nicht nur für relativ kurze Zeit, sondern für mindestens ein Jahr für die Beklagten hatte tätig werden sollen ( zu diesem Aspekt LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563 zu II der Gründe ) und dass ihr die Gestaltung ihres Arbeitseinsatzes nicht in dem Sinne freigestellt war, dass sie damit auch die Höhe ihrer Vergütung beeinflussen konnte ( dazu BAG…, Urt. vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 - AP TVG § 12a Nr. 1 a. E. der Gründe ). - BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68
Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Schließlich war die Stellung der Klägerin trotz deren Bezeichnung als faktische "Ringier-Anzeigenleiterin" nicht mit solchen Befugnissen versehen, dass sie damit in hohem Maße Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen hätte ( dazu BAG, Urt. vom 17.12.1968 - 5 AZR 86/68 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 17 zu 1 der Gründe ).
- LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10
Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers; …
Dies ändert aber nichts daran, dass er für den vereinbarten Festbetrag von 1600 EUR für die Erledigung der Bürotätigkeiten, wenn auch nicht persönlich und weisungsabhängig, doch als Selbständiger aufgrund eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB schuldete, was ebenfalls für eine dem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit spricht (vgl. dazu auch LAG Berlin, Beschl. v. 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10, NZA-RR 2010, 657).